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Sozialberatung

Kirchenkreissozialarbeit: Friedhelm Neumann

Die Allgemeine Sozialberatung ist ein Aufgabengebiet der Kirchenkreissozialarbeit in den Kirchenkreisen und erste Anlaufstelle für Menschen in Not.

Die soziale Beratung ist vertraulich und kostenlos. Beratungen finden in den Sprechstunden nach individueller telefonischer Vereinbarung oder bei Hausbesuchen statt.

Unsere Angebote und Hilfen:

  • Wir beraten und begleiten Menschen in schwierigen Lebenslagen. In Gesprächen werden Lösungsschritte gesucht und Selbsthilfemöglichkeiten gestärkt.
  • Wir unterstützen Familien und Einzelpersonen bei persönlichen familiären oder sozialen Fragen.
  • Wir informieren z. B. über gesetzliche Ansprüche, zustehende Vergünstigungen, andere Dienste, Einrichtungen und Hilfsmöglichkeiten.
  • Wir helfen bei Anträgen, Schriftverkehr, Kontaktaufnahme zu Behörden und Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche.
  • Wir zeigen Möglichkeiten zur Selbsthilfe auf.

Als spezieller Arbeitsbereich der Diakonie hat die Kirchenkreissozialarbeit die Aufgabe, soziale Notstände festzustellen und an deren Bewältigung mitzuwirken. Dazu ist die Vernetzungsarbeit auf verschiedenen Ebenen von Bedeutung, z. B. zwischen der gemeindlichen und Kirchenkreisdiakonie oder zwischen sozialen Einrichtungen verschiedener Träger, zwischen ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden. Die Kirchenkreissozialarbeit hat viele Projekte des Diakonieverbandes mit initiiert und begleitet diese weiterhin. Ein großer Stellenwert liegt dabei auf Angebote, der diakonischen Familienarbeit.  Menschen, die sich ehrenamtlich freiwillig betätigen (wollen), finden in der Kirchenkreissozialarbeit Unterstützung und Anregungen.

Sozialberatung Barsinghausen

Bergstraße 13
30890 Barsinghausen
Tel.: 0510564128
E-Mail: dw.ronnenberg@evlka.de

Bemerkungen: Telefonische Erreichbarkeit: Do 9-11 sonst 05109 519543

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Bücher machen Schule

Für Familien mit geringem Einkommen ist es oft eine große Herausforderung, das alltägliche Leben zu finanzieren. Mit Beginn der Schulzeit kommen jährlich weitere große Ausgaben hinzu.
Sehr viele, aber nicht alle Kosten für die Schule werden mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch „Bildungspaket“ genannt, übernommen. Zudem kann man viele, aber nicht alle benötigten Bücher (kostenfrei) von der Schule leihen.

Die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte, die nicht ausgeliehen werden können, aber in der Schule benötigt werden, können zusätzlich vom JobCenter oder Sozialamt übernommen werden. Das ist aber nur möglich, wenn die Bücher und Arbeitshefte eine ISBN-Nummer haben.

Für eine Kostenübernahme muss lediglich ein formloser Antrag beim JobCenter der Region Hannover oder dem Sozialamt gestellt werden. Als Nachweis ist eine Liste oder Bestätigung der Schule über die zu beschaffenden Schulbücher/-hefte und deren Kosten beizufügen.

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen dabei, einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss haben Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.

Wer keine der genannten Leistungen erhält, aber nicht über genügend Geld verfügt, um die Kosten zu bezahlen, kann seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen lassen.
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Spendenkonto

Volksbank eG
IBAN: DE66 2519 3331 0400 0099 00
BIC: GENODEF1PAT
Weitere Spendenmöglichkeiten

Geschäftsführung: Jörg Engmann / Sandra Heuer

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