DiakonieLädchen in Empelde
DiakonieLädchen
Nenndorfer Str. 63
30952 Ronnenberg-Empelde
Tel. 0511 - 76 16 977
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Das DiakonieLädchen ist ein Kooperationsprojekt. Träger ist der Diakonieverband Hannover-Land, Kirchenkreissozialarbeit in Kooperation mit der Jugendwerkstatt Roter Faden des Diakonieverbandes, der Johanniter-Unfallhilfe e.V. - Ortsverband Deister, der katholischen Pfarrei St. Maximilian-Kolbe und der ev.-luth. Kirchengemeinde Michaelis Ronnenberg.
Das DiakonieLädchen ist ein gemeinnütziges Projekt. Es ist offen für alle Menschen. Sie können Haushaltsgegenstände, Kinderspielzeug u. a. mit einer kleinen Spende erwerben. Sie können Menschen treffen, die einen ökologischen Warenkreislauf - Geben und Nehmen - befürworten. Durch unser Handeln soll die christliche Botschaft von der Nächstenliebe gestärkt und die Bewahrung der Schöpfung deutlich werden.
Sie können das Projekt DiakonieLädchen unterstützen.
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Sie engagieren sich freiwillig und bringen Zeit und Ideen ein.
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Sie geben Sachspenden in Ronnenberg ab und führen diese so einer weiteren Nutzung zu.
Öffnungszeiten |
Sie bekommen bei uns |
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Donnerstag |
10.00 - 13.00 Uhr |
Geschirr & Besteck |
Vasen |
Annahme von Sachspenden:
mittwochs 18.30 bis 19.30 Uhr
bei der Johanniter-Unfallhilfe e.V.,
in 30952 Ronnenberg, Hagacker 5 b
Projektleitung: Andrea Schink
Am Kirchhofe 4B
30952 Ronnenberg
Tel.: 05109 - 51 95 43
E-Mail: andrea.schink@evlka.de
Hygienekonzept für das DiakonieLädchen
- Zugang für eine/n erwachsene/n Ladenbesuchenden
- Markierungen auf dem Boden symbolisieren den Abstand zum Tresen
- Es gilt ein Mindestabstand von mind. 1,5 Meter
- Es darf sich max. 1 erwachsene*r Besucher*in Laden aufhalten / Kinder sind an die Hand zu nehmen
- Maskenpflicht im gesamten Laden
Allgemeines:
- Am Bedienungstresen wurde ein Spuckschutz angebracht.
- Das Bargeld ist in das bereitgestellte Behältnis zu geben.
- Für den Außenbereich wird jeweils zur Ladenöffnung auf das Abstandgebot hingewiesen.
- Die Spendenannahme findet wie bisher in Ronnenberg statt. Dort gelten ebenfalls Maskenpflicht und Abstandsgebot.
- Die Mitarbeiterenden sind berechtigt die Gebote durchzusetzen, um das Sicherheitskonzept einhalten zu können.