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11. Juni - Tag der Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung

Herausforderungen um die Inklusion von zugewanderten Menschen mit Behinderung

Barbara Gebbe
Barbara Gebbe

"Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe" -  so steht es in der Behindertenrechtskonvention und im Bundesteilhabegesetz.

Das Denken in und das Umsetzen von Inklusion ist seit Jahren in Gange. Doch immer wieder stellt sich die Frage in der Migrationssozialarbeit, ob die Inklusion integrativ bzw. die Integration inklusiv gestaltet ist.

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte laufen häufig Gefahr, unterm „Radar“ zu bleiben. In erster Linie werden sie wegen ihrer Zuwanderung oder ihren geringen Sprachkenntnissen wahrgenommen. Die psychische, geistige oder körperliche Behinderung bleibt oft unbemerkt und im Orientierungsprozess unbedacht. Zugewanderte Menschen mit Behinderung müssen noch weitere Hürden überwinden:

  • die Suche nach einem Sprachkurs in erreichbarer Nähe, welche für Seh-, Hör- oder Gehbeeinträchtigung ausgelegt ist.
  • Sprachförderunterricht mit einer Schulbegleitung, weil das Kind Unterstützung braucht.
  • Maßnahmen zur Integration auf den Arbeitsmarkt, welche sowohl die Herausforderungen der Zuwanderung wie auch der Behinderung aufgreift und begleiten.

In der Migrationsberatung unseres Diakonieverband Hannover-Land, gefördert durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Familie und Jugend, sind solche und ähnliche Fragen bekannt.

Sie zeigen auf, wo Perspektivlosigkeit herrscht, wie Frust entsteht und was es für den Anspruch auf Inklusion und Integration bedeutet. Die Migrationsberatung berät zu diesen Nahtstellen, vermittelt und begleitet.

Beraterin Barbara Gebbe erläutert: „Menschen mit Migrationshintergründen und Behinderung zu begleiten und zu beraten ist eine große Herausforderung, da die Angebote im Bereich der Behindertenhilfe oft nicht auf ihre Bedürfnisse angelegt sind. Hinzu kommt, dass es allumfassende Hilfen oft erst mit der Erlangung eines Aufenthaltstitels gibt. Die Familien versuchen, die betroffenen Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und zu fördern. Gerade aber die Herausforderung mit der Bürokratie führt sie oft an Grenzen. In den letzten Jahren waren wir verlässlicher Partner für die ratsuchenden Menschen mit Flucht- und Migrationsbiografien. Wir konnten die Lebenssituation stabilisieren und Unterstützungsprozesse zusammen mit unserem umfangreichen Netzwerk initiieren. Als guter Partner für unsere Beratungsstelle ist unter anderem der Flüchtlingsrat Niedersachsen, das Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung und unsere Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Frau Doris Schröder-Köpf sowie die Lebenshilfe Peine-Burgdorf zu nennen. Migrationsberatung ist mehr als ein mittelfristig ausgelegtes Beratungsangebot, um Spezialfragen des Ausländer- und Sozialrechts anzugehen und bei den ersten Schritten zu helfen. Wir sind eine gesellschaftlich fest verankerte Institution und wiederkehrende Anlaufstelle von zugewanderten Menschen."

Spendenkonto

Volksbank eG
IBAN: DE66 2519 3331 0400 0099 00
BIC: GENODEF1PAT
Weitere Spendenmöglichkeiten

Geschäftsführung: Jörg Engmann / Sandra Heuer

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